AGBs

ADTV Tanzschule - Die Tanzfüße Vertragsbedingungen (AGBs) 

  • Für Kurse auf Zeitbasis

    1. Anmeldung, Stornierung, Zahlung oder Abbruch des Kurses


    Tanzkurse, die nach Zeit abgerechnet werden, sind Kurse, die im Kursprogramm mit einer bestimmten Anzahl von Terminen und Stunden zu einem pauschalen Kurshonorar definiert werden (Beispiel: Paare A-Kurs 8 x 90 Minuten, Discofox 5 x 60 Minuten,).

    Die Anmeldung kann bis spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn ohne Bearbeitungsgebühr schriftlich storniert werden; maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Stornierungserklärung bei uns. Die Stornierung wird von uns schriftlich bestätigt.

    Eine Stornierung eines Kurses nach Ablauf der unter Ziffer 1(2) genannten Frist ist nicht möglich; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch unberührt.

    Eine Schnupperstunde für den ersten Kurs ist unter Ausnahme von Ziffer 1(2) und Ziffer 1(3) gewährleistet.

    Das Kurshonorar ist spätestens bis zum zweiten Kurstermin in bar oder per Überweisung zu bezahlen. Bei Überweisung ist die Gutschrift des Kurshonorars auf unserem Geschäftskonto maßgeblich.

    Muss der Kursteilnehmer seinen Kurs aus einem wichtigen Grund, der nicht in seiner Person liegt, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen, die ein weiteres Teilnehmen am Kurs nicht möglich machen, abbrechen, erfolgt eine Gutschrift der anteiligen Kursgebühr. Es ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass eine Teilnahme an dem Kurs nicht mehr möglich ist; Angaben über die konkrete Art der Erkrankung hat das Attest nicht zu enthalten.

     


    2. Allgemeine Unterrichtsbedingungen


    Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht erforderlich.

    Für versäumte Kursstunden, die nicht die Tanzschule zu verantworten hat, erfolgt keine anteilige Honorargutschrift oder -auszahlung. Es besteht jedoch die Möglichkeit die versäumte Stunde in einem anderen Kurs nach zu holen.

    Die Tanzschule - Die Tanzfüße kann aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, Höhere Gewalt etc.) Kurse ganz oder zeitweise zusammenlegen, deren Beginn verschieben oder abbrechen. Sofern durch die Tanzschule ein Kurs abgebrochen wird, wird die anteilige Kursgebühr für die nicht erhaltene Leistung erstattet. Fällt eine oder mehrere Kursstunden aus, wird der Kurs am gewohnten, gebuchten Tag und Uhrzeit um die Anzahl der ausgefallenen Kursstunden verlängert.

    Im Falle grob ungebührlichen Verhaltens (z.B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigung, Sachbeschädigung etc.) kann ein Kursteilnehmer vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden.

    Die bei Anmeldung abgegebenen Daten werden für betriebliche Zwecke in der EDV gespeichert und gesichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.



    3. Gültigkeit


    Diese Bedingungen sind gültig ab 01. Januar 2020.

    Soweit eine dieser Vertragsregeln ganz oder teilweise unwirksam sein sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder des Vertrages im Übrigen.

    Gerichtsstand Böblingen.

  • Für Eltern Kind Tanzen

    1. Vertragslaufzeit und Kündigung


    Eine Kündigung bedarf stets der Textform. Sie ist zulässig mit einer Frist von 4 Wochen zum 28.02., 31.05., 31.08. oder 30.11.

     


    2. Beiträge


    Der Monatsbeitrag für das „Eltern-Kind-Tanzen“ beträgt EUR 32,00.

    Die ADTV Tanzschule – Die Tanzfüße wird ermächtigt, die Beiträge in monatlichen Raten jeweils zum 1. eines Monats per Lastschrift einzuziehen.

    In den Ferien findet kein Unterricht statt. Der Ferienplan orientiert sich an den Schulferien in Aidlingen.

    Pro Kalenderhalbjahr werden mindestens 15 Unterrichtstermine angeboten.

    Die bloße Nichtteilnahme am Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Auf die Kündigungsmöglichkeiten nach Ziffer 1.1 wird ausdrücklich hingewiesen.

     


    3. Allgemeine Unterrichtsbedingungen


    Zur Erreichung des Unterrichtszwecks ist eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht erforderlich.

    Für versäumte Kursstunden erfolgt keine anteilige Beitragsgutschrift.

    Die ADTV Tanzschule – Die Tanzfüße kann aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, Höhere Gewalt etc.) Kurse ganz oder zeitweise zusammenlegen, deren Beginn verschieben oder abbrechen.

    Im Falle grob ungebührlichen Verhaltens (z.B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigung, Sachbeschädigung etc.) kann ein Mitglied vom weiteren Unterricht ohne Anspruch auf ganze oder anteilige Beitragserstattung ausgeschlossen werden. Die Monatsbeiträge müssen in diesem Fall bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit entrichtet werden.

    Die bei Anmeldung abgegebenen Daten werden für betriebliche Zwecke in der EDV gespeichert und gesichert.

     


    4. Gültigkeit


    Diese Bedingungen sind gültig ab 01. Januar 2020.

    Soweit eine dieser Vertragsregeln ganz oder teilweise unwirksam sein sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder des Vertrages im Übrigen.

    Gerichtsstand Böblingen.

  • Für Kinderkurse, Kinderballett, Breakdance

    1. Vertragslaufzeit und Kündigung


    Eine Kündigung bedarf stets der Textform. Sie ist zulässig mit einer Frist von 4 Wochen zum 28.02., 31.05., 31.08. oder 30.11.

     


    2. Beiträge


    Der Monatsbeitrag für das „Kinder-Tanzen“ und Breakdance beträgt EUR 32,00. Für KiBa1 ist der Beitag EUR 29,00.

    Für KiBa2 und KiBa3 ist der Beitrag EUR 35,00.

    Die ADTV Tanzschule – Die Tanzfüße wird ermächtigt, die Beiträge in monatlichen Raten jeweils zum 1. eines Monats per Lastschrift einzuziehen.

    In den Ferien findet kein Unterricht statt. Der Ferienplan orientiert sich an den Schulferien in Aidlingen.

    Pro Kalenderhalbjahr werden mindestens 15 Unterrichtstermine angeboten.

    Die bloße Nichtteilnahme am Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Auf die Kündigungsmöglichkeiten nach Ziffer 1.1 wird ausdrücklich hingewiesen.

     


    3. Allgemeine Unterrichtsbedingungen


    Zur Erreichung des Unterrichtszwecks ist eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht erforderlich.

    Für versäumte Kursstunden erfolgt keine anteilige Beitragsgutschrift.

    Die ADTV Tanzschule – Die Tanzfüße kann aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, Höhere Gewalt etc.) Kurse ganz oder zeitweise zusammenlegen, deren Beginn verschieben oder abbrechen.

    Im Falle grob ungebührlichen Verhaltens (z.B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigung, Sachbeschädigung etc.) kann ein Mitglied vom weiteren Unterricht ohne Anspruch auf ganze oder anteilige Beitragserstattung ausgeschlossen werden. Die Monatsbeiträge müssen in diesem Fall bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit entrichtet werden.

    Die bei Anmeldung abgegebenen Daten werden für betriebliche Zwecke in der EDV gespeichert und gesichert.

     


    4. Gültigkeit


    Diese Bedingungen sind gültig ab 01. Januar 2020.

    Soweit eine dieser Vertragsregeln ganz oder teilweise unwirksam sein sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder des Vertrages im Übrigen.

    Gerichtsstand Böblingen.

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